Amalgamfüllung entfernen lassen: Wann ist ein Austausch sinnvoll?

Intakte Amalgamfüllungen müssen trotz der neuen EU-Regelung nicht pauschal entfernt werden. Entscheidend sind der Zustand der Füllung, mögliche Beschwerden und der Befund der Zahnarztpraxis.
Inhalt
Regelung

Warum wird Amalgam seit 2025 grundsätzlich nicht mehr verwendet?

Dentalamalgam enthält Quecksilber. Seit dem 1. Januar 2025 darf es in der Europäischen Union grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt den Einsatz aufgrund besonderer medizinischer Anforderungen für zwingend notwendig hält.

Die europäische Regelung soll vor allem die Belastung der Umwelt durch Quecksilber senken. Sie bedeutet nicht, dass vorhandene Amalgamfüllungen plötzlich entfernt werden müssen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass kein Anlass besteht, eine intakte Amalgamfüllung allein wegen der neuen Regelung austauschen zu lassen.

Erklärung

Müssen alte Amalgamfüllungen entfernt werden?

Eine dichte und funktionstüchtige Amalgamfüllung kann im Zahn verbleiben. Ob eine Füllung noch intakt ist, lässt sich jedoch nicht allein anhand ihrer Farbe oder ihres Alters beurteilen. Bei der Kontrolle prüft die Zahnarztpraxis unter anderem die Oberfläche, die Ränder der Füllung und den Zustand des Zahns.

Ein Austausch ohne medizinischen Grund ist mit einem erneuten Eingriff am Zahn verbunden. Beim Entfernen der Füllung muss das Material aus dem Zahn gelöst werden. Dabei kann es notwendig sein, zusätzlich Zahnsubstanz abzutragen. Deshalb sollte die Entscheidung nicht pauschal, sondern nach einer Untersuchung getroffen werden.

Anzeichen

Wann kann ein Austausch sinnvoll sein?

Eine Amalgamfüllung kann erneuert werden müssen, wenn sie oder der versorgte Zahn nicht mehr intakt sind. Mögliche Gründe sind:

  • Die Füllung ist gelockert oder herausgefallen.
  • Teile der Füllung oder des Zahns sind abgebrochen.
  • Zwischen Füllung und Zahn ist erneut Karies entstanden.
  • Die Ränder der Füllung schließen nicht mehr ausreichend.
  • Der Zahn reagiert anhaltend empfindlich oder verursacht Schmerzen.
  • Der Zahn benötigt aus einem anderen medizinischen Grund eine neue Versorgung.

Beschwerden bedeuten nicht automatisch, dass die Füllung die Ursache ist. Schmerzen oder eine starke Empfindlichkeit können auch andere Gründe haben. Die Zahnarztpraxis sollte deshalb zuerst den Zahn und das umliegende Gewebe untersuchen.

Ein Austausch kann auch aus ästhetischen Gründen gewünscht sein. In diesem Fall sollten Sie sich vorab über den notwendigen Eingriff, mögliche Alternativen und die Kosten informieren.

Untersuchung

Wie prüft die Zahnarztpraxis eine Amalgamfüllung?

Zunächst betrachtet die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zahn und die Füllung. Dabei werden die Ränder, mögliche Risse und die Belastung beim Zusammenbeißen geprüft. Je nach Befund können weitere Untersuchungen notwendig sein. Eine Röntgenaufnahme kommt beispielsweise infrage, wenn der Verdacht auf Karies unter der Füllung besteht oder der Zustand des Zahns von außen nicht vollständig beurteilt werden kann.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Empfehlung. Dabei spielen unter anderem die Größe der vorhandenen Füllung, die Lage des Zahns und die verbleibende Zahnsubstanz eine Rolle.

Behandlung

Wie läuft die Entfernung einer Amalgamfüllung ab?

Wenn eine Amalgamfüllung erneuert werden muss, wird der Bereich in der Regel örtlich betäubt. Die alte Füllung wird mit zahnärztlichen Instrumenten entfernt. Während der Behandlung sorgen Absaugung und weitere Schutzmaßnahmen dafür, dass gelöste Bestandteile möglichst direkt aus dem Mund entfernt werden.

Anschließend kontrolliert die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zahn. Falls Karies vorhanden ist, wird das betroffene Gewebe entfernt. Danach wird der Zahn für die neue Versorgung vorbereitet.

Welche Behandlung möglich ist, hängt von der Größe und Lage des Defekts ab. Kleinere Defekte können häufig direkt mit einem Füllungsmaterial versorgt werden. Bei größeren Schäden kann eine Einlagefüllung oder eine andere Versorgung notwendig sein.

Materialien

Welche Materialien kommen als Ersatz infrage?

Für neue Zahnfüllungen stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Welches Material geeignet ist, hängt vom betroffenen Zahn, der Größe des Defekts und der Belastung beim Kauen ab.

Selbstadhäsive Füllungsmaterialien

Im Seitenzahnbereich gehören seit Januar 2025 selbstadhäsive Materialien zur Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Materialien benötigen keinen gesonderten Haftvermittler. Ist eine solche Versorgung aus zahnmedizinischen Gründen nicht möglich, kann in bestimmten Fällen ein Bulk-Fill-Komposit als Kassenleistung eingesetzt werden.

Adhäsiv befestigte Kompositfüllungen

Komposit ist ein zahnfarbenes Material, das direkt im Zahn verarbeitet wird. Bei einer adhäsiven Versorgung wird das Material mit einem Haftsystem am Zahn befestigt. Im Seitenzahnbereich kann diese aufwendigere Behandlung mit Mehrkosten verbunden sein.

Einlagefüllungen

Inlays werden außerhalb des Mundes oder mithilfe digitaler Verfahren angefertigt und anschließend in den Zahn eingesetzt. Sie können beispielsweise aus Keramik oder Gold bestehen. Einlagen zählen in der Regel nicht zur vollständigen Kassenleistung.

Welche Versorgung in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen Sie vor der Behandlung mit Ihrer Zahnarztpraxis.

Kosten

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte haben weiterhin Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllungsversorgung. Im Frontzahnbereich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen im Rahmen der vorgesehenen Kassenleistung.

Im Seitenzahnbereich stehen seit dem 1. Januar 2025 selbstadhäsive Füllungsmaterialien als Kassenleistung zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen ein Bulk-Fill-Komposit eingesetzt werden.

Wenn Sie sich für eine Versorgung entscheiden, die über die Kassenleistung hinausgeht, können Mehrkosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte adhäsiv befestigte Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich oder Einlagefüllungen. Vor der Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung.

Den Austausch einer intakten Amalgamfüllung ohne medizinischen Grund übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht. Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung vom gewählten Tarif ab.

Beratung

Amalgamfüllung kontrollieren lassen

Ob eine Amalgamfüllung erneuert werden muss, lässt sich nur nach einer Untersuchung beurteilen. Lassen Sie die Füllung prüfen, wenn sie beschädigt wirkt, sich gelockert hat oder der Zahn Beschwerden verursacht. Auch bei Unsicherheit kann eine Kontrolle Klarheit schaffen.

Vereinbaren Sie einen Termin in einer ZTK-Praxis oder nutzen Sie die Praxissuche, um einen Standort in Ihrer Nähe zu finden.

Häufige Fragen zu Amalgamfüllungen

FAQ

Nein. Eine intakte Amalgamfüllung muss nicht allein wegen der seit Januar 2025 geltenden Regelung entfernt werden. Entscheidend ist der Zustand von Füllung und Zahn.

Dentalamalgam darf in der Europäischen Union grundsätzlich nicht mehr für neue Zahnfüllungen eingesetzt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Einsatz aufgrund besonderer medizinischer Anforderungen zwingend notwendig ist.

Mögliche Hinweise sind eine lockere Füllung, ein abgebrochener Bereich, Schmerzen oder eine starke Empfindlichkeit. Manche Schäden lassen sich jedoch nur bei einer zahnärztlichen Untersuchung erkennen.

Der Zahn kann vor der Behandlung örtlich betäubt werden. Dadurch soll die Entfernung möglichst schmerzarm erfolgen. Nach der Behandlung kann der Zahn vorübergehend empfindlich reagieren.

Je nach Größe und Lage des Defekts kommen selbstadhäsive Materialien, Komposit oder eine Einlagefüllung infrage. Die Wahl erfolgt nach der Untersuchung und Beratung.

Besteht ein medizinischer Grund für eine neue Füllung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die vorgesehene Kassenleistung. Für eine darüber hinausgehende Versorgung können Mehrkosten entstehen. Der rein vorsorgliche Austausch einer intakten Amalgamfüllung wird grundsätzlich nicht übernommen.

Amalgamfüllungen werden im Rahmen der üblichen zahnärztlichen Kontrolltermine mitgeprüft. Bei Schmerzen, einer gelockerten Füllung oder einem abgebrochenen Zahn sollten Sie zeitnah einen Termin vereinbaren.

Quellen und Stand

Stand: August 2026

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Welche Zahnfüllungen gibt es?
https://www.kzbv.de/patienten/medizinische-infos/karies-und-fuellungen/welche-zahnfuellungen-gibt-es/

Europäische Union: Verordnung über Quecksilber und Dentalamalgam
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02017R0852-20240730