Parodontitis: Symptome, Ursachen und Behandlung

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Von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft
Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparats. Sie entwickelt sich oft langsam und kann lange unbemerkt bleiben. Ohne Behandlung können Zahnfleisch und Kieferknochen geschädigt werden. Erfahren Sie, woran Sie eine Parodontitis erkennen, wie die Behandlung abläuft und welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Inhalt
Einleitung

Was ist Parodontitis?

Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparats. Dazu gehören das Zahnfleisch, das Gewebe um die Zahnwurzel und der Kieferknochen.

Am Anfang steht häufig eine oberflächliche Zahnfleischentzündung, die Gingivitis. Bleiben bakterielle Beläge über längere Zeit bestehen, kann sich die Entzündung auf tiefere Bereiche ausbreiten. Zwischen Zahn und Zahnfleisch entstehen Taschen, in denen sich weitere Beläge ansammeln können.

Mit der Zeit kann die Entzündung Gewebe und Kieferknochen abbauen. Die Zähne verlieren dadurch einen Teil ihres Halts. Eine fortgeschrittene Parodontitis kann zu lockeren Zähnen und schließlich zu Zahnverlust führen.

Die Erkrankung verursacht anfangs oft keine Schmerzen. Regelmäßige Kontrolltermine helfen deshalb, erste Anzeichen früh zu erkennen.

Anzeichen

Welche Symptome können auf Parodontitis hinweisen?

Eine Parodontitis entwickelt sich häufig schleichend. Mögliche Anzeichen sind:

  • wiederkehrendes Zahnfleischbluten
  • gerötetes oder geschwollenes Zahnfleisch
  • Rückgang des Zahnfleisches
  • länger erscheinende Zähne
  • empfindliche Zahnhälse
  • anhaltender Mundgeruch
  • Veränderungen der Zahnstellung
  • lockere Zähne
  • Beschwerden beim Kauen
  • austretende Flüssigkeit an einzelnen Zahnfleischtaschen

Zahnfleischbluten bedeutet nicht automatisch, dass bereits eine Parodontitis vorliegt. Es sollte jedoch untersucht werden, wenn es regelmäßig auftritt.

Auch ohne sichtbare Beschwerden kann eine Erkrankung bestehen. Erst eine zahnärztliche Untersuchung zeigt, ob nur das Zahnfleisch oder bereits der Zahnhalteapparat betroffen ist.

Ursachen

Wie entsteht eine Parodontitis?

Auf den Zähnen bildet sich ständig ein Belag aus Bakterien und anderen Bestandteilen. Dieser sogenannte Biofilm lässt sich durch regelmäßiges Zähneputzen und die Reinigung der Zahnzwischenräume verringern.

Bleiben Beläge am Zahnfleischrand liegen, kann sich das Zahnfleisch entzünden. Wird die Entzündung nicht gestoppt, kann sie bei entsprechend veranlagten Menschen in tiefere Bereiche des Zahnhalteapparats vordringen.

Mehrere Faktoren können Entstehung und Verlauf beeinflussen:

Mundhygiene

Bleiben bakterielle Beläge längere Zeit auf den Zähnen und in den Zahnzwischenräumen, steigt das Risiko für Entzündungen.

Rauchen

Rauchen erhöht das Risiko für Parodontitis und kann den Erfolg der Behandlung beeinträchtigen. Da Nikotin die Durchblutung des Zahnfleisches verändert, tritt bei rauchenden Menschen trotz einer Entzündung teilweise weniger Zahnfleischbluten auf.

Diabetes

Diabetes und Parodontitis können sich gegenseitig beeinflussen. Ein schlecht eingestellter Blutzucker kann den Verlauf einer Parodontitis ungünstig beeinflussen. Umgekehrt kann eine ausgeprägte Entzündung die Einstellung des Diabetes erschweren.

Persönliche Veranlagung

Die Reaktion des Immunsystems auf bakterielle Beläge fällt von Mensch zu Mensch unterschiedlich aus. Auch Alter, bestimmte Medikamente und weitere Erkrankungen können eine Rolle spielen.

Zahnstellung und Zahnersatz

Eng stehende Zähne, schwer erreichbare Bereiche oder überstehende Ränder von Füllungen und Zahnersatz können die Reinigung erschweren. Sie verursachen nicht automatisch eine Parodontitis, können die Ansammlung von Belägen aber begünstigen.

Diagnose

Wie stellt der Zahnarzt eine Parodontitis fest?

Zunächst fragt die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach Beschwerden, Erkrankungen, Medikamenten und möglichen Risikofaktoren. Anschließend werden Zähne, Zahnfleisch und Mundraum untersucht.

Mit einer feinen Messsonde lässt sich prüfen, wie tief der Raum zwischen Zahn und Zahnfleisch ist und ob das Gewebe bei der Untersuchung blutet. Auch die Beweglichkeit der Zähne und der Zustand des Zahnfleisches werden erfasst.

Bei einem begründeten Verdacht können Röntgenaufnahmen nötig sein. Sie zeigen, ob und in welchem Umfang Kieferknochen abgebaut wurde.

Anhand der Befunde wird die Erkrankung eingeteilt. Dabei spielen unter anderem das Ausmaß der bisherigen Schäden, die Verteilung im Gebiss und das Risiko eines weiteren Fortschreitens eine Rolle.

Diese Einteilung bildet die Grundlage für den Behandlungsplan und die spätere Nachsorge.

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Behandlung

Wie läuft eine Parodontitis-Behandlung ab?

Die systematische Behandlung folgt mehreren Schritten. Welche davon nötig sind, richtet sich nach dem persönlichen Befund.

Befund und Antrag

Vor der Behandlung erhebt die Praxis die erforderlichen Befunde und erstellt den Behandlungsplan. Bei gesetzlich Versicherten muss die Kostenübernahme für die systematische Parodontitistherapie vor Beginn bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die Praxis übermittelt die benötigten Angaben in der Regel direkt an die Krankenkasse. Die Behandlung beginnt nach der erforderlichen Genehmigung.

Aufklärungs- und Therapiegespräch

Im Gespräch erklärt die Zahnärztin oder der Zahnarzt:

  • welche Form der Parodontitis vorliegt
  • wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist
  • welche Behandlungsschritte geplant sind
  • welche persönlichen Risikofaktoren bestehen
  • welchen Einfluss Rauchen oder Diabetes haben können
  • warum die Mitarbeit zu Hause wichtig ist

Dabei können Sie Fragen zur Behandlung, zu Alternativen und zu möglichen Kosten stellen.

Anleitung zur Mundhygiene

Das Behandlungsteam prüft die bisherige Zahnpflege und zeigt, wie sich Zähne, Zahnfleischrand und Zahnzwischenräume reinigen lassen.

Je nach Gebiss können unterschiedliche Hilfsmittel sinnvoll sein:

  • Handzahnbürste oder elektrische Zahnbürste
  • fluoridhaltige Zahnpasta
  • Zahnseide
  • Zwischenraumbürsten
  • weitere Pflegehilfen nach persönlicher Empfehlung

Die passende Größe von Zwischenraumbürsten sollte in der Praxis bestimmt werden.

Antiinfektiöse Therapie

Bei der antiinfektiösen Therapie entfernt das Behandlungsteam erreichbare weiche und harte Beläge von den betroffenen Zahn- und Wurzeloberflächen unterhalb des Zahnfleischrandes.

Die Behandlung erfolgt in der Regel bei geschlossenem Zahnfleisch. Das bedeutet, dass das Zahnfleisch nicht chirurgisch geöffnet wird. Bei Bedarf können die Bereiche örtlich betäubt werden.

Ziel ist es, die Entzündung zu verringern und das weitere Fortschreiten der Erkrankung zu bremsen.

Kontrolle des Ergebnisses

Nach einer festgelegten Heilungszeit untersucht die Praxis das Zahnfleisch erneut. Dabei werden unter anderem die Zahnfleischtaschen und mögliche Entzündungszeichen kontrolliert.

Die Befundkontrolle zeigt:

  • wie das Zahnfleisch auf die Behandlung reagiert hat
  • welche Bereiche sich stabilisiert haben
  • wo weiterhin Entzündungen bestehen
  • ob weitere Behandlungsschritte nötig sind

Chirurgische Behandlung

Bleiben einzelne tiefe Zahnfleischtaschen bestehen, kann eine chirurgische Behandlung erwogen werden. Dabei wird der betroffene Bereich geöffnet, damit schwer erreichbare Ablagerungen entfernt werden können.

Nicht jede Parodontitis erfordert einen chirurgischen Eingriff. Die Entscheidung richtet sich nach dem Kontrollbefund und wird vorab mit Ihnen besprochen.

Nachsorge

Was ist die unterstützende Parodontitistherapie?

Nach der aktiven Behandlung beginnt die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT. Sie soll das erreichte Ergebnis sichern und neue Entzündungen früh erkennen.

Die UPT kann je nach Termin folgende Leistungen enthalten:

  • Kontrolle der Mundhygiene
  • erneute Anleitung zur Zahnpflege
  • Entfernung weicher und harter Beläge
  • Messung der Zahnfleischtaschen
  • Kontrolle auf Zahnfleischbluten
  • gezielte Reinigung erneut entzündeter Bereiche
  • vollständige erneute Befundaufnahme innerhalb der Nachsorgestrecke

Wie oft die Termine stattfinden, richtet sich nach dem zu Beginn festgestellten Grad der Erkrankung. Menschen mit einem höheren Risiko benötigen häufigere Kontrollen.

Gesetzlich Versicherte haben nach der aktiven Behandlung für zwei Jahre Anspruch auf die strukturierte UPT. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann sie in der Regel um sechs Monate verlängert werden. Dafür ist vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Nach dem Ende der Kassenleistung bleibt eine regelmäßige Nachsorge wichtig. Die Praxis bespricht mit Ihnen, welche Abstände danach sinnvoll sind und welche Kosten entstehen können.

Abgrenzung

Ist eine professionelle Zahnreinigung eine Parodontitis-Behandlung?

Eine professionelle Zahnreinigung und eine systematische Parodontitistherapie sind nicht dasselbe.

Bei der professionellen Zahnreinigung werden erreichbare Beläge und Verfärbungen von den Zahnoberflächen entfernt. Sie kann Teil eines persönlichen Vorsorgekonzepts sein.

Die Parodontitistherapie behandelt dagegen eine festgestellte Erkrankung des Zahnhalteapparats. Dazu gehört insbesondere die Reinigung erkrankter Bereiche unterhalb des Zahnfleischrandes sowie die anschließende strukturierte Nachsorge.

Eine professionelle Zahnreinigung ersetzt deshalb keine notwendige Parodontitistherapie. Umgekehrt ist eine PZR nicht automatisch Bestandteil der von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Behandlungsstrecke.

Kosten

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Bei erfüllten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die systematische Parodontitisbehandlung. Dazu können gehören:

  • Erhebung der erforderlichen Befunde
  • Aufklärungs- und Therapiegespräch
  • persönliche Mundhygieneunterweisung
  • antiinfektiöse Therapie
  • Kontrolle des Behandlungsergebnisses
  • eine medizinisch notwendige chirurgische Therapie
  • unterstützende Parodontitistherapie für zwei Jahre
  • mögliche Verlängerung der UPT nach vorheriger Genehmigung

Vor Beginn der systematischen Behandlung muss die Kostenübernahme beantragt werden.

Der genaue Leistungsumfang hängt vom Befund und von den Voraussetzungen der geltenden Richtlinie ab. Für privat Versicherte richten sich Erstattung und Eigenanteil nach dem jeweiligen Tarif.

Zusatzleistungen

Welche Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen?

Einige ergänzende Verfahren gehören nicht zur regulären Behandlungsstrecke der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu können je nach Fall gehören:

  • professionelle Zahnreinigung
  • dreidimensionale Röntgendiagnostik
  • mikrobiologische Untersuchungen
  • bestimmte Tests zur Bestimmung von Entzündungsmerkmalen
  • Laseranwendungen
  • örtlich eingesetzte Antibiotika
  • regenerative oder rekonstruktive Verfahren
  • Behandlung von Entzündungen an Implantaten

Eine zusätzliche Leistung ist nicht bei jeder Parodontitis nötig. Die Praxis sollte erklären, welchen konkreten Nutzen sie im persönlichen Fall haben kann, welche Alternativen bestehen und welche Kosten entstehen.

Privat zu zahlende Leistungen werden vor der Behandlung besprochen und schriftlich vereinbart.

Vorsorge

Wie lässt sich Parodontitis vorbeugen?

Das Risiko einer Parodontitis lässt sich nicht vollständig ausschließen. Mit einer konsequenten Zahnpflege und regelmäßigen Kontrollen können Entzündungen jedoch früher erkannt und beeinflusst werden.

Wichtige Maßnahmen sind:

  • zweimal täglich die Zähne putzen
  • fluoridhaltige Zahnpasta verwenden
  • Zahnzwischenräume regelmäßig reinigen
  • passende Zwischenraumbürsten oder Zahnseide nutzen
  • regelmäßige zahnärztliche Kontrollen wahrnehmen
  • nicht rauchen beziehungsweise Unterstützung beim Rauchstopp suchen
  • einen bestehenden Diabetes behandeln und kontrollieren lassen
  • Veränderungen am Zahnfleisch untersuchen lassen

Wenn das Zahnfleisch wiederholt blutet, zurückgeht oder anschwillt, sollte dies in der Zahnarztpraxis abgeklärt werden.

Termin

Parodontitis-Behandlung bei der ZTK Zahngesundheit

Bei einer Untersuchung prüfen wir den Zustand von Zahnfleisch und Zahnhalteapparat. Liegt eine Parodontitis vor, erklären wir Ihnen den Befund und planen die erforderlichen Behandlungsschritte.

Vereinbaren Sie einen Termin in einer ZTK-Praxis oder wählen Sie einen Standort in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen zu Parodontitis und ihrer Behandlung

FAQ

Bereits verlorener Kieferknochen und geschädigtes Gewebe lassen sich nicht in jedem Fall vollständig wiederherstellen. Die Entzündung kann jedoch behandelt und der weitere Verlauf beeinflusst werden. Dafür sind die aktive Therapie, die häusliche Zahnpflege und eine dauerhafte Nachsorge wichtig.

Bakterien aus dem Mund können zwischen Menschen übertragen werden. Die Übertragung allein führt jedoch nicht automatisch zu einer Parodontitis. Für die Entstehung sind mehrere Faktoren verantwortlich, darunter Mundhygiene, persönliche Veranlagung, Rauchen und bestimmte Erkrankungen.

Im Alltag wird häufig der Begriff Parodontose verwendet. Medizinisch korrekt heißt die entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparats Parodontitis.

Die betroffenen Bereiche können bei Bedarf örtlich betäubt werden. Wie die Behandlung empfunden wird, hängt vom Umfang der Erkrankung und vom persönlichen Schmerzempfinden ab. Beschwerden nach der Behandlung sind möglich und sollten bei stärkeren oder anhaltenden Problemen mit der Praxis besprochen werden.

Die Behandlung besteht aus mehreren Terminen. Nach Befundaufnahme, Genehmigung und aktiver Therapie folgen die Kontrolle und die strukturierte Nachsorge. Die UPT wird bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich über zwei Jahre durchgeführt und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.

Das hängt davon ab, warum der Zahn locker ist und wie stark der Zahnhalteapparat bereits geschädigt wurde. Nach dem Abklingen der Entzündung kann sich die Situation teilweise stabilisieren. Ob ein Zahn erhalten werden kann, lässt sich nur anhand des persönlichen Befunds beurteilen.

Nein. Die Behandlung beginnt in der Regel mit einer geschlossenen Reinigung der betroffenen Wurzeloberflächen. Ein chirurgischer Eingriff kommt erst infrage, wenn nach der ersten Therapie weiterhin behandlungsbedürftige tiefe Taschen bestehen.

Gesetzlich Versicherte haben nach der aktiven Behandlung für zwei Jahre Anspruch auf die unterstützende Parodontitistherapie. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung um in der Regel sechs Monate beantragt werden.

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