Kinderzahnarzt: zahnärztliche Behandlungen für Kinder

Ein Besuch beim Kinderzahnarzt ist ein wichtiger Schritt zur lebenslangen Zahngesundheit Ihres Kindes. Erfahren Sie, wie unsere spezialisierten Zahnärzte kindgerecht für ein strahlendes Lächeln sorgen.

26.01.2024 5 Min.

ZTK Kinderzahnarzt

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Was macht ein Kinderzahnarzt?

Ein Kinderzahnarzt ist spezialisiert auf die zahnmedizinische Betreuung von Kindern, von Säuglingen bis zu Jugendlichen. Zahnärzte für Kinder verstehen es nicht nur, kindgerechte Zahnbehandlungen durchzuführen, sondern gehen auch einfühlsam und spielerisch mit den jungen Patienten um, um Ängste abzubauen und Vertrauen aufzubauen. Sie konzentrieren sich auf Früherkennung und Vorbeugung von Zahnproblemen, beraten Eltern und Kinder über richtige Zahnhygiene, Ernährung und Gewohnheiten, die die Zahngesundheit beeinflussen. Kinderzahnärzte führen zudem Routineuntersuchungen, Kariesbehandlungen, Zahnkorrekturen und bei Bedarf auch speziellere zahnmedizinische Eingriffe durch. Ihre Praxen sind oft kinderfreundlich gestaltet, um eine positive und beruhigende Atmosphäre zu schaffen.

Ab wann zum Zahnarzt für Kinder?

Eltern sollten mit ihrem Kind bereits im frühen Alter einen Kinderzahnarzt besuchen. Empfohlen wird der erste Zahnarztbesuch, sobald der erste Zahn durchbricht oder spätestens zum ersten Geburtstag des Kindes. Dieser frühe Besuch dient hauptsächlich der Vorsorge und dem Aufbau einer positiven Beziehung zum Zahnarzt. Der Kinderzahnarzt kann frühzeitig eventuelle Anzeichen für Zahnprobleme erkennen und Eltern wertvolle Tipps zur Zahnpflege, Ernährung und zur Vermeidung von Karies geben. Regelmäßige Kontrollen, idealerweise alle sechs Monate, helfen, die Zahngesundheit des Kindes zu überwachen und frühzeitig auf Veränderungen im Mundraum zu reagieren. Ein früher Beginn der zahnärztlichen Betreuung legt den Grundstein für eine lebenslange Zahngesundheit und ein gesundes Lächeln.

Bis wann zum Zahnarzt für Kinder?

Bis zum Jugendalter sollten Kinder und Jugendliche zum Kinderzahnarzt gehen. Viele Kinderzahnärzte betreuen ihre Patienten bis zum 18. Lebensjahr. Der passende Zeitpunkt für den Wechsel zu einem allgemeinen Zahnarzt variiert, abhängig von der Entwicklung des Gebisses und der Reife des Jugendlichen. In manchen Fällen kann ein früherer Wechsel sinnvoll sein, besonders wenn keine spezifischen kinderzahnärztlichen Behandlungen mehr nötig sind. Der Zahnarzt für Kinder wird in der Regel den passenden Zeitpunkt für den Wechsel empfehlen.

Behandlungen beim Zahnarzt für Kinder

Der Kinderzahnarzt führt eine Vielzahl von Behandlungen durch, die speziell auf die Bedürfnisse junger Patienten zugeschnitten sind:

  • Prophylaxe und Vorsorgeuntersuchungen: regelmäßige Kontrollen zur Früherkennung von Zahnproblemen
  • Kariesbehandlung: Entfernung von Karies und Füllen von Löchern mit kindgerechten Materialien
  • Zahnreinigung und Fluoridbehandlungen: professionelle Zahnreinigung und Fluoridierung zur Stärkung des Zahnschmelzes
  • Versiegelung von Fissuren: Schutz der Backenzähne vor Karies durch Versiegelung der Fissuren
  • Beratung zu Mundhygiene und Ernährung: Anleitung zur richtigen Zahnpflege und Beratung zu zahngesunder Ernährung
  • Früherkennung von Zahnfehlstellungen: Früherkennung von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers.
  • Behandlung von Zahnunfällen: Erste Hilfe bei abgebrochenen oder ausgeschlagenen Zähnen
  • Umgang mit kindlichen Gewohnheiten: Beratung bei Daumenlutschen, Schnullergebrauch und anderen Gewohnheiten, die die Zahnstellung beeinflussen können

Warum ist Kinderzahnheilkunde wichtig?

Kinderzahnheilkunde ist aus mehreren wichtigen Gründen entscheidend:

  • Frühzeitige Vorsorge: Regelmäßige Besuche beim Kinderzahnarzt helfen, Zahnprobleme wie Karies frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
  • Aufbau guter Mundhygienegewohnheiten: Kinder lernen die Bedeutung einer gründlichen Zahnreinigung und entwickeln so früh gesunde Routinen.
  • Vorbeugung von Zahnerkrankungen: Durch prophylaktische Maßnahmen wie Fluoridbehandlungen und Versiegelungen wird das Risiko von Karies und anderen Zahnerkrankungen verringert.
  • Angstabbau: Ein Kinderzahnarzt schafft eine kinderfreundliche Atmosphäre, die dazu beiträgt, Ängste vor zahnärztlichen Behandlungen abzubauen, genau wie bei Angstpatienten-Behandlungen.
  • Überwachung der Zahnentwicklung: Der Kinderzahnarzt überwacht das Wachstum und die Entwicklung der Zähne und des Kiefers, um eventuelle Fehlstellungen früh zu erkennen.
  • Spezielle Behandlungsmethoden: Kinderzahnärzte sind in der Behandlung kindlicher Zahnerkrankungen geschult und nutzen Techniken, die auf Kinder abgestimmt sind.

Wer zahlt die Zahnarztkosten bei Kindern?

Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für die meisten zahnärztlichen Grundbehandlungen. Dies umfasst:

  • regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen: zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Kariesbehandlung: inklusive Füllungen und notwendiger Zahnerhaltungsmaßnahmen
  • Prophylaxemaßnahmen: wie professionelle Zahnreinigung und Fluoridierung, besonders die Fissurenversiegelung der Backenzähne bei Kindern und Jugendlichen
  • kieferorthopädische Behandlungen: in Fällen medizinischer Notwendigkeit werden auch kieferorthopädische Leistungen abgedeckt

Es ist jedoch wichtig, dass Eltern sich im Vorfeld über die genauen Leistungen ihrer Krankenkasse informieren, da es Unterschiede im Umfang der abgedeckten Behandlungen geben kann. Zusätzliche oder spezielle Behandlungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, müssen eventuell privat bezahlt oder durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Was kostet eine Narkose für Kinder beim Zahnarzt?

Die Kosten für eine Narkose beim Zahnarzt für Kinder können hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art der Narkose (Sedierung, Vollnarkose, Lachgas) und der Dauer des Eingriffs ab. In der Regel sind Narkosen bei zahnärztlichen Behandlungen für Kinder keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher oft privat bezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Narkose medizinisch notwendig ist, beispielsweise bei sehr kleinen Kindern, Kindern mit besonderen Bedürfnissen oder bei umfangreichen Zahnbehandlungen, die ohne Narkose nicht durchführbar wären, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen oft die Kosten.

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